BEM = Betriebliches Eingliederungs-Management
Ein Instrument der gesundheitlichen Prävention – nach §167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Anlass für ein BEM-Gespräch:
Ist eine Lehrkraft länger als sechs Wochen / 30 Arbeitstage innerhalb von 12 Monaten erkrankt, ist der Arbeitgeber zum Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Dies gilt sowohl für länger andauernde Arbeitsunfähigkeit als auch häufige Kurzerkrankungen.
Inhalt und Ziel des BEM-Gesprächs:
Ein Gespräch erfolgt grundsätzlich nur mit Zustimmung oder auf Wunsch der Lehrkraft.
Es geht im Gespräch darum, Maßnahmen zu entwickeln, um die Lehrkraft trotz Krankheit oder Behinderung dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz einzusetzen. Die aktuelle Dienstunfähigkeit soll überwunden und eine erneute verhindert werden.
Hilfsangebote können folgende sein:
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Stufenweise Wiedereingliederung (bei Beamt:innen bis zu einem halben Jahr mit vollen Bezügen)
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Anpassungen bei Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung
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Entlastung bei Klassenleitung, Klassenfahrten, Aufsichten und anderen besonderen schulischen Terminen
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Technische Arbeitsplatzgestaltung
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Berufsbegleitende Rehabilitationsmaßnahmen
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Versetzung / Abordnung auf eigenen Wunsch
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Fortbildung / Supervision / Beratung.
Rechtliche Grundlagen:
Nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 84,2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess zu unterstützen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat – in Zusammenarbeit mit den Personalräten – dazu am 19. Mai 2006 eine Rundverfügung erlassen. Beim BEM handelt es sich jedenfalls um ein offizielles von der Bezirksregierung eingeleitetes Verfahren.
Beteiligte Personen:
Schulleitung (und/oder Bezirksregierung) und Beschäftigte/r; Personalrat und Schwerbehindertenvertretung werden formal informiert und ggf. auf Wunsch des Beschäftigten inhaltlich beteiligt. Je nach Einzelfall können darüber hinaus Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst (bei uns BAD), Krankenkasse, Lehrerrat, Schulträger oder andere Fachkundige wie z. B. Integrationsfachdienst beteiligt werden. Der Teilnehmerkreis soll möglichst klein sein.
Ort des BEM-Gesprächs:
Entweder bei der Schulleitung oder bei der Bezirksregierung. Das Gespräch wird üblicherweise an der Schule mit der Schulleitung geführt, kann auf Wunsch aber auch an der Bezirksregierung stattfinden.
Empfehlung des Personalrats:
Wir raten ein BEM-Gespräch nur dann abzulehnen, wenn das Ende der Krankheit abzusehen ist und der baldige Dienstantritt bevorsteht. Wir empfehlen, eine Person des Vertrauens (aus: Lehrerrat, Personalrat, Kollegium oder Schwerbehindertenvertretung) mitzunehmen, diese vorher genau zu informieren, die Fakten offen zu legen und mögliche Ziele zu formulieren. Zur Vorbereitung kann die/ der Beschäftigte sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
1. Können schulbetriebliche Gründe für die Erkrankung isoliert werden?
2. An welchen Stellen ist mein Arbeitsbereich mit Schwierigkeiten und Schwachstellen behaftet?
(Organisation, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeiten mit Kolleg:nnen und Vorgesetzten)
3. Welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten möchte ich unbedingt beibehalten?
4. Was müsste verändert werden, damit meine Arbeit für mich persönlich zufriedenstellender werden könnte?
5. Welche innerschulischen Erleichterungen könnten für mich behilflich sein, dass meine Gesundheit in Zukunft stabiler sein
könnte? (z. B. Supervision, Lehrerfortbildung)
6. Kommt für mich evtl. auch ein Schulwechsel in Frage?
Wir beraten und begleiten euch gerne zu BEM-Gesprächen.
Zielt das B.E.M auf eine Stufenweise Wiedereingliederung, so beachten Sie folgende Artikel:
Merkblatt der Bezirksregierung Köln zur stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) für Tarifbeschäftigte.
Merkblatt der Bezirksregierung Köln zur stufenweisen Wiedereingliederung (analog zum Hamburger Modell) für Beamt:innen.
Merkblatt der Bezirksregierung Köln zur Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall für Tarifbeschäftigte.
Unser BEM Flyer:
Link zum Flyer der Bezirksregierung.