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Kinderkrankentage können gemäß §33 FrUrlV, gewährt werden* Für beamtete Vollzeitkräfte sind dies in der Regel 4 Tage pro Kalenderjahr und Kind, es sind aber auch Abweichungen möglich. Hier eine Zusammenfassung der Kinderkrankentage-Regelung in 2024 und 2025. Damals entfiel die Jahresentgeltgrenze und die Zahl der möglichen Freistellungstage wurde erhöht. Dies ist nun auch für 2026 der Fall. Regelungen für die Folgejahre sind noch nicht getroffen.
*soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen
Den Link zum Gesetzestext finden Sie im Menü Freistellung & Beurlaubung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welcher Fall auf Sie zutrifft wenden Sie sich an Ihre:n zuständige:n Schulbetreuer:in.