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Hier eine aktuelle Zusammenfassung zu Kinderkrankentagen gemäß §33 FrUrlV, die im Kalenderjahr 2024 und 2025 gewährt werden können*.
*soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen
Es lohnt sich hin und wieder einen Blick in die Urlaubsverordnung hineinzuwerfen, da Regelungen häufiger angepasst werden.
Den Link zum Gesetzestext finden Sie im Menü Freistellung & Beurlaubung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welcher Fall auf Sie zutrifft wenden Sie sich an Ihre:n zuständige:n Schulbetreuer:in.