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Antragsfristen für Versetzungsanträge Bezirksintern oder bezirksübergreifend, ein Verfahren pro Schuljahr:
Das Versetzungsverfahren findet einmal jährlich zum jeweils 1. August statt. Versetzungsanträge für das Versetzungsverfahren innerhalb von NRW zum 1. August eines jeden Jahres müssen bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres über das Portal „oliver.nrw“ gestellt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt online gestellt werden. Die Frist gilt dann als gewahrt, wenn auch der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung auf dem Dienstweg, d.h. über die Schulleitung, in der Dienststelle eingeht. Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Anträge umgehend weiterzuleiten.
Versetzungsbescheide werden digital versandt, dieser Versand erfolgt frühestens Anfang April. Negativ-Bescheide werden nicht erteilt.
Rückkehr aus Elternzeit/ Beurlaubung, zwei Verfahren pro Schuljahr:
Personen, die vom 1. Juni bis 30. November aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag auf Rückkehr im Versetzungsverfahren zum 1. August. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist dann am 30. November des Vorjahres (s.o.).
Personen, die vom 1.Dezember bis 31.Mai aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren zum 1. Februar. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. Juni des Vorjahres. Das Versetzungsverfahren zum 1. Februar eines jeden Jahres wird nur für Rückkehrer aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung durchgeführt.
Für Rückkehrende aus Elternzeit ist ein wohnortnaher Einsatz anzustreben. Nach Ankündigung des Ministeriums vom Dezember 2022 wird „Wohnortnähe“ nun als „in einem Radius von 50 km“ definiert, bisher waren es 35 km.(siehe https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung).
Wir setzen uns in den Gesprächen mit der DST auf jeden Fall für eine wohnortsnahe Versetzung im alten Sinn ein, aber der Erlass wird umgesetzt.
Der Personalrat empfiehlt, das Angebot für ein sog. „Rückkehrendengespräch“ mit der Dienststelle wahrzunehmen. Es dient dazu, über die Möglichkeit der Beschäftigung nach der Rückkehr zu informieren Zuständig ist die Personalsachbearbeitung.Im Antrag auf Rückkehr können Ortswünsche und Schulformwünsche angegeben werden. Die Reihenfolge wird als Ranking verstanden. Dabei hat der Schulformwunsch Vorrang vor dem Ortswunsch.
Wechsel in ein anderes Bundesland, 2 Verfahren in NRW
Die Fristen für das Lehreraustauschverfahren (LTV) zwischen den Bundesländern lauten:
Antragsschluss für das Verfahren zum 1.Februar ist jeweils der 30. Juni des Vorjahres, für das Verfahren zum 1. August ist es jeweils der 10. Januar des Antragsjahres.
Zu beachten ist hier, dass NRW, aber nicht alle anderen 16 Bundesländer zum jeweils 1. Februar eines Jahres am Lehreraustauschverfahren teilnehmen (siehe https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/OLIVER/pages/hinweis/hinweiseLTV.jsf).
TIP:
Zeitgleich mit der Antragstellung sollte eine Eingabe an den Personalrat der abgebenden Schulform des abgebenden Bezirks stattfinden, damit dieser unterstützen kann.
Kontaktdaten für den Personalrat Gesamt-, Sekundarschulen und PRIMUS-Schule
Bezirksintern: Ulla Hippe
Bezirksübergreifend und Ländertausch: Vicky Ishag
E-Mail:
Tel. 0221/147-3984 oder -4906
Der Personalrat berät und unterstützt euch gerne bei eurem Versetzungsantrag.
Stand: Februar 2023
Antragsfristen für Versetzungsanträge für das Jahr 2023
Bezirksintern oder Bezirksübergreifend:
Versetzungsanträge für das Versetzungsverfahren innerhalb von NRW zum 1.8.2023 müssen bis zum 30. November 2022 über das Portal „oliver.nrw“ gestellt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt online übermittelt werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung bei der Schulleitung eingeht. Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Anträge umgehend auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterzuleiten
Rückkehr aus Elternzeit/ Beurlaubung:
Personen, die vom 1.6.2023 bis 30. 11 2023 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag im Versetzungsverfahren zum 1. August 2023. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. November 2022.
Personen, die vom 1.12.2022 bis 31.5.2023 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren zum 1.2.2023. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. Juni 2022.
Wechsel in ein anderes Bundesland
Die Fristen für das Lehrer-Tausch-Verfahren (LTV) zwischen den Bundesländern lauten: Antragsschluss für das Verfahren zum 1.2.2023 war der 30.6.2022, für das Verfahren zum 1.8.2023 ist es der 10.01.2023.
Der Personalrat berät und unterstützt euch gerne bei eurem Versetzungsantrag. Ihr erreicht uns per E-Mail (
Stand: November 2022
Nach Ankündigung des Ministeriums vom Dezember 22 wird die Wohnortnähe auf einen Radius von 50 km definiert (bisher 35 km)!
Versetzungsverfahren/Rückkehrerverfahren zum 1.2.2022
Das Versetzungsverfahren zum 1.2.2022 wird nur für Rückkehrer aus der Elternzeit oder bei einer Beurlaubung durchgeführt.
Personen, die im Zeitraum vom 01.12.bis 31.05.2022 zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02.2022 in diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. 2021. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden.
Achtung: In diesem Schuljahr liegt die Antragsfrist in der letzten Woche vor den Sommerferien. Da der Antrag auch innerhalb von 7 Tagen auf dem Dienstweg, also über die Schulleitung, an die Bezirksregierung gesendet werden muss, ist darauf zu achten, dass er in der Schule rechtzeitig abgegeben wird. Der Personalrat empfiehlt, den Antrag zwei Wochen vorher einzureichen!
An diesem Verfahren müssen diejenigen teilnehmen,die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden, die grundsätzlich acht Monate und länger dauert oder die kürzer als ein Jahr dauert, aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben und die keine Funktionsstelle innehaben.
Der Personalrat empfiehlt, das Angebot für ein sog. „Rückkehrergespräch“ mit der Dienststelle wahrzunehmen. Es dient dazu, über die Möglichkeit der Beschäftigung nach der Rückkehr zu informieren. Dazu können Sie Kontakt mit der Personalsachbearbeitung aufnehmen.
Rückkehrer aus Elternzeit oder Beurlaubung von 8 Monaten oder mehr haben Anspruch auf den Einsatz an einer wohnortnahen Schule mit entsprechendem Bedarf.
Achtung: Unter Wohnortnähe wird ein Umkreis von 35 km* verstanden!
Im Rückkehrerantrag können Ortswünsche und Schulformwünsche angegeben werden. Die Reihenfolge wird als Ranking verstanden. Dabei hat der Schulformwunsch Vorrang vor dem Ortswunsch. Versetzung zum 1.8.2022 werden bis zum 30.11.2021 beantragt. Der Personalrat unterstützt Sie gerne und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Dienststelle, wenn Sie dies wünschen. Dazu können Sie uns eine E-Mail mit der Bitte um Unterstützung zusenden. (
Stand: Mai 2021