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1. Gefährdungsbeurteilung / Beschäftigungsverbot / Präsenzverbot während der Schwangerschaft
Die Dienststelle verlangt von der Schulleitung eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Einsatzes der Schwangeren. Diese muss von der Schulleitung gemeinsam mit der betroffenen Kollegin umgehend ausgefüllt werden, wenn die Schwangerschaft bekannt gegeben wird. Diese Beurteilung mit Auszügen aus dem Mutterpass werden an die BAD GmbH weitergeleitet, die darüber entscheidet, inwiefern die Schwangere Dienst leisten darf. Nach dem Ausfüllen der Gefährdungsbeurteilung darf die werdende Mutter nicht arbeiten, bis die Entscheidung der BAD GmbH vorliegt. Ein Einsatz während dieser Phase ist auf Antrag der Schwangeren grundsätzlich möglich, jedoch haftet der Schulleiter für Probleme, die dadurch entstehen können. Aus diesem Grund empfiehlt der Personalrat dringend, davon abzusehen!
Während der Schwangerschaft kann aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Risikoschwangerschaft etc.) durch einen Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dieses hat keinen Einfluss auf die Dauer der Probezeit, welche somit nicht verlängert wird. Auch der Zeitpunkt des Laufbahnwechsels von Lehrkräften, die einen Vertrag mit garantiertem Laufbahnwechsel haben, bleibt unberührt.
Ein Präsenzverbot unterscheidet sich vom Beschäftigungsverbot insofern, als dass Kolleginnen durchaus als arbeitsfähig angesehen werden, jedoch aufgrund bestimmter gesundheitlicher Bedingungen (z.B. fehlender Immunstatus, Ausbruch bestimmter Infektionskrankheiten in der Schule, etc.) nicht im Unterricht vor Ort eingesetzt werden dürfen.
2. Arbeitszeiten und Klassenfahrten in der Schwangerschaft
Für schwangere Frauen gelten bestimmte Arbeitszeitregelungen. Werdende Mütter dürfen max. 8,5 Zeitstunden täglich arbeiten bzw. 90 Zeitstunden in einer Doppelwoche. Des Weiteren sollen keine Arbeiten von 20:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens verrichtet werden.
Klassen-/Studienfahrten
Die Teilnahme an Klassenfahrten ist nicht zu empfehlen und auch nicht immer möglich. Grundsätzlich muss eine Gefährdungsbeurteilung der Klassenfahrt stattfinden, in der ausgeschlossen werden kann, dass eine Gefahr für die schwangere Kollegin besteht. Die Gefährdungsbeurteilung der BAD GmbH muss die Schulleitung ausfüllen. Zudem sollen schwangere Kolleginnen nicht zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr arbeiten, weshalb eine permanente Aufsicht und Einsatzbereitschaft nicht möglich ist. Auch die Länge der Klassenfahrt ist dabei ausschlaggebend. Die Teilnahme an zu langen und zu weit entfernten Fahrten ist somit abzulehnen. Zudem muss eine Teilnahme an Klassenfahrten durch die schwangere Kollegin beantragt und von der Dienststelle genehmigt werden.
3. Medizinische Untersuchungen während Schwangerschaft und Stillzeit
Zeitlich unabhängig von dienstlichen Interessen haben Kolleginnen jederzeit das Recht auf Freistellung für die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlichen Untersuchungen und für die zum Stillen erforderliche Zeit. Freistellungszeiten für Untersuchungen einschließlich Wegezeiten und zum Stillen werden als Arbeitszeit entsprechend § 23 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes berücksichtigt.
Stillzeiten sollen bis zu 12 Monaten nach der Entbindung in unterrichtsfreier Zeit ermöglicht werden. Gleichzeitig darf der aktuelle Stundenplan nicht so angepasst werden, dass Stillzeiten in Springstunden fallen. Stillzeiten sind nicht auf das Stundendeputat anrechenbar, bedeuten also keine generelle Pflichtstundenreduzierung, und dürfen kein Vor- bzw. Nacharbeiten zufolge haben.
Zeitliche Regelungen für Stillzeiten:
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden zweimal täglich mind. 45 Minuten oder einmal täglich mind. 90 Minuten
4. Sonderurlaub für die Entbindung
Sollte der Partner von einer Elternzeit absehen, die direkt mit dem Tag der Entbindung beginnt, steht ihm ein Tag Sonderurlaub für den Tag der Niederkunft zu. Entscheidet sich der Partner für eine Elternzeit beginnend direkt mit dem Tag der Geburt, verfällt diese Möglichkeit.
Link zum Formular zur Gefährdungsbeurteilung durch die BAD GmbH.