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Das Thema Gewalt und Mobbing ist im Internet gut dokumentiert. Daher haben wir in diesem Menü Adressen / Internetadressen / E-Mail-Adressen sowie Broschüren zum Thema Gewalt und Mobbing gegenüber Lehrkräften verlinkt.
Rahmenrichtlinie der Bezirksregierung Köln
Broschüre Gewalt an Schulen (Bezreg. Münster)
Beratungsservice zum Thema Mobbing
Anonyme Beratung zum Thema Mobbing montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr unter ✆ 0211 8371911
Handreichungen der Polizei zur Gewaltprävention an Schulen
B. A. D. GmbH Gesundheitsvorsorge
Flughafenstraße 120
Altes Frachtgebäude - Eingang A
40474 Düsseldorf - Flughafen
Beschwerdestelle für Internetmobbing im Schulbereich
Cecilienstraße 2
40474 Düsseldorf
Sankt-Franziskus-Straße 146
40470 Düsseldorf
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gewalt gegen Lehrkräfte (Neuauflage)
Konflikte bearbeiten, Mobbing verhindern
– das Verbreiten von Gerüchten/Unwahrheiten über Beschäftigte und deren Familie/Partnerschaft,
– absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen oder sogar Verbreiten von Desinformationen,
– ungerechtfertigtes Kritisieren und falsche Bewertung von Arbeitsleistungen; der Betroffene wird als unfähig dargestellt,
– das Beschneiden von sozialen und kommunikativen Kontaktmöglichkeiten,
– Drohungen und Erniedrigungen, auch durch sexuelle Belästigungen in Form von Gesten oder sonstigen Handlungen,
– Beschimpfungen bzw. verletzende Behandlung, von Ignorieren bis hin zur Aggression durch Vorgesetzte oder Kollegen und Kolleginnen,
– Diskriminierung durch sexistische, rassistische oder ausländerfeindliche Äußerungen in mündlicher oder schriftlicher Form.
Der Geschehensablauf von Mobbing ist typischerweise geprägt durch eine quantitative und qualitative Zunahme des Drucks, der auf das Opfer ausgeübt wird.
3. Maßnahmen
3.1 Prävention
Als originäre Präventionsmaßnahme bietet sich die Schaffung eines Arbeitsklimas an, das Mobbing nicht begünstigt, durch
– das Transparentmachen von Entscheidungen und Arbeitsabläufen für alle Beteiligten,
– die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
– die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sie betreffenden Entscheidungen,
– den Abbau von starken Hierarchien zugunsten von flachen Hierarchien.
Dazu gehört auch eine konstruktive Streitkultur, in der unterschiedliche Positionen vertreten werden können, ohne dass Personen diskriminiert werden. In einer Organisationskultur, die Teamarbeit statt Konkurrenz fördert, hat Mobbing wenig Chancen.
Führungskräfte und Mitglieder der Personalvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) sind aufgefordert, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, die den Umgang mit Mobbingsituationen und die Entwicklung entsprechender Lösungsstrategien thematisieren. Die Teilnahme an derartigen Schulungen wird als Beitrag zur Entwicklung von Personalführungskompetenz angesehen.
Die Dienststelle verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden.
– Sabotage: Beschädigung, Diebstahl, Manipulation von Arbeitsmitteln
– „Unterschlagung“ von Arbeitsergebnissen (z.B. Unterlagen, Dateien sind „weg“)
– Manipulation von Arbeitsergebnissen (z.B. gezielt Fehler einfügen)
– Erzeugen von Störungen (z.B. unsinnige Telefonate, Unterbrechungen)
– Vorenthalten und/oder Fälschen von arbeitsrelevanten Informationen
– Gezielte Unterdrückung von Informationen über Besprechungen, (End-Terminen)
– Anordnung von sinnlosen Tätigkeiten (z.B. ausgemusterte Ordner sortieren)
– Anordnung, keine Tätigkeit während der Arbeitszeit auszuüben
– Anordnung von systematisch überfordernden Tätigkeiten
– Zuweisung von Arbeiten, die der Betroffene nicht mag oder die ihm nicht liegen
– Zuweisung von objektiv zu viel Arbeit („Zuschütten“)
– Willkürlich auf liegengebliebener Arbeit (z.B. wegen Urlaub, Betriebsratstätigkeit) sitzen lassen
– Ungünstige Lage des Arbeitsplatzes (z.B. laut, Störungen, ungeschützt, exponiert)
– Anordnung von systematisch unterfordernden Tätigkeiten
– Anordnungen so gestalten, dass unvermeidliche Fehler gemacht werden
– Manipulierte Arbeitszuweisung (z.B. nur unbeliebteste, schlechteste, schmutzigste)
– Kappen üblicher Informationskanäle (z.B. kein Telefon, kein Fax, keine E-Mail)
– Blockade von gemeinsamer Tätigkeit („Mit dem nicht!“)
– Verweigerungvon Hilfe, Unterstützung, Rat (obwohl es möglich wäre)
– Überraschendes Zurückziehen von verbindlich zugesagter Unterstützung
– Geistiger Diebstahl, Aneignung von Arbeitsergebnissen
– Beschneidung der Zuständigkeit (z.B. fachlich unberechtigt, willkürlich)
– Dienst nach Vorschrift (z.B. gezieltes Nicht-Mitdenken, gezielte Unflexibilität)
– Entscheidungen oder Kompetenzen werden permanent angezweifelt
– Anweisungenwerden (offenoderverdeckt) nicht ausgeführt oder sabotiert
– Anweisungen werden wortwörtlich ausgeführt (offensichtliche Fehler einbezogen)
– Willkürlich erzeugter Zeitdruck
– Überraschungsangriffe (z.B. plötzliche Änderungen der Arbeitsaufträge, Termine)
– Ständige Entmutigung
2. Angriffe gegen den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses
– Behaupten von Fehlverhalten (z.B. Urlaubszettel „verschwinden“)
– Fehler und negative Vorfälle werden Betroffenem in die Schuhe geschoben
– Willkürliche Abmahnungen (d.h. die Gründe werden „an den Haaren“ herbeigezogen)
– Willkürliche Umsetzung und/oder Versetzung (sowie Versuche dazu)
– Willkürliche Kündigungen (d.h. die Gründe werden „an den Haaren“ herbeigezogen)
– Manipulation der Arbeitszeiterfassung– Strafbare Handlungen werden unterstellt (z.B. Diebesgut wird untergeschoben)
– Berufliche Qualifikation wird ständig in Frage gestellt
– Willkürliches Zurückhalten des Entgelts (z.B. Urlaubsgeld, Spesen)
– Absichtlich schlechte berufliche Beurteilung; Behauptung von Schlechtleistungen
– Betrieblich übliche Beförderungen, angestrebte Position werden blockiert
– Fort- und Weiterbildungsvorhaben werden gezielt behindert
3. Destruktive Kritik
– Demütigende, unsachliche, überzogene, gnadenlose Kritik– Aufbauschen einzelner Vorfälle oder Fehler („Maus zum Elefanten machen“)
– Generalisierung von Fehlern; pauschale Kritik (z.B.: „Sie machen alles falsch!“)
– Kritik von Fehlern, die durch Anweisungen des Mobbers provoziert wurden
– Ständig (harsche) Kritik
– Unterdrückung von Verbesserungsvorschlägen und -bemühungen
– Ausbremsen der Motivation (z.B. „Das schaffen Sie nie!“)
4. Angriffe gegen die soziale Integration am Arbeitsplatz
– Räumliche Isolation (z.B. abgelegener Arbeitsplatz)
– Unterdrückung von Meinungsäußerungen des Betroffenen (z.B. „Mund verbieten“)
– Gespräche hinter dem Rücken (z.B. Tuscheln, Tratschen, Gerüchte verbreiten)
– Anspielungen, zweideutige Bemerkungen
– Engagement des Betroffenen wird als getarnter Egoismus diffamiert
– Mögliche Bündnispartner, Freunde des Betroffenen werden versetzt
– Mögliche Bündnispartner, Freunde des Betroffenen werden eingeschüchtert
– Ausschließen aus der Alltagskommunikation („Wie Luft behandeln“)
– Ausschließen aus informellen/geselligen Treffen („Tür-zu-Methode“)
– Ausschließen aus üblichen gegenseitigen Freundlichkeiten im Kollegenkreis (z.B. Brötchen oder Süßigkeiten mitbringen, Kaffee kochen, Blumen gießen)
– Demonstratives Schweigen im Beisein des Betroffe- nen
– Ignorieren von Fragen, Gesprächswünschen, Hilfe- suchen, Kooperationsangeboten
– Demonstrativ aus dem Weg gehen, nicht an einem Tisch sitzen, nicht in einem Raum aufhalten
– Gezielte Verleumdung, Rufmord in der betrieblichen Öffentlichkeit
– Gerüchte verbreiten oder gezielt weiterleiten
– Dem Betroffenen wider besseren Wissens Böswilligkeit/Fahrlässigkeit unterstellen
– Provokation, um die emotionale Reaktion des Mobbingbetroffenen auszuschlachten
– Beleidigung und Demütigung im Beisein Dritter
– Verraten von persönlichen Informationen („Geheimnisse an Dritte“)
– Lächerlich machen (z.B. verbal, mit Mimik, mit Gestik, durch Karikatur)
– In der betrieblichen Öffentlichkeit unglaubwürdig machen, blamieren, bloßstellen
– Gezielte negative Sonderbehandlung
– Demonstrative scheinbar positive Sonderbehandlung (z.B. „Tot-Loben“)
– Psychische Erkrankung wird unterstellt
– Beschwerden durch Dritte werden erfunden (z.B. gefälschte Briefe, Anrufe, E-Mails)
– (Fingierte) Schreiben des oder an den Betroffenen werden öffentlich gemacht
– Demütigung, Erniedrigung, Blamage, Häme, Abwertung (verbal und/oder nonverbal)
– Unterdrückung durch verbale Dominanz (z.B. Anschreien)
– Ruppige Redeweise mit dem Betroffenen
– Menschliche Qualifikation („Charakter“) wird bestritten
– Unterstellung böser Absichten, Dummheit, Unehrenhaftigkeit etc.
– Verunsicherung, Kränkung, Beleidigung, Schmähung
– Gezieltes Attackieren und Ausnutzen von persönlichen Unsicherheiten
– Persönliche Schwächen werden publik gemacht
– Aufbauschen von Fehlern und Unzulänglichkeiten („Herumreiten“)
– Gezielte Ungleichbehandlung (z.B. negative Sonderrolle, Ungerechtigkeiten)
– Dauerkontrolle, übertriebene Kontrolle, berufliche Entmündigung
– Angst und Schrecken erzeugen (z.B, Einsperren des Betroffenen, Spinnen in den Schreibtisch legen, tote Tiere im Büro ablegen, elektrischen Kurzschluss herbeiführen)
– Ekel erzeugen (z.B. Stinkbomben sowie verdorbene Lebensmittel werden im Büro versteckt)
– Einschüchtern, Bedrohen, Nötigen (z.B. Drohen mit dem Arbeitsplatzverlust, Körperliche Gewaltandrohung)
– Anordnung zum Arzt zu gehen, um die psychische Gesundheit prüfen zu lassen
– (Nächtlicher) Telefonterror
– Anrufe oder Besuche zur Kontrolle
– Bedrängende Aufforderungen, aus dem Urlaub und/oder aus der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zurück zu kommen
– Schlechtmachen des Betroffenen bei Familienangehörigen, Freunden etc.
– Familienangehörige ängstigen, angreifen, belästigen
– Sachbeschädigung an privaten oder beruflich genutzten Gegenständen, Kleidung etc.
– Zuweisung schlechter Urlaubstermine
– Kurzfristige Zurücknahme zugesagten Urlaubs oder Freizeitausgleichs
– Ständiges Abwerten privater Vorlieben, Interessen und Tätigkeiten
– Ständiges Abwerten religiöser, politischer, weltanschaulicher Überzeugungen.
– Offene körperliche Übergriffe, Gewaltanwendung
– Als Zufall oder Missgeschick getarnte Verletzungen beifügen
– Gezielte Anordnung von gesundheitsschädlichen Tätigkeiten
– Sabotage von Sicherheitsmaßnahmen; Verschwinden lassen von Schutzmitteln
– Sexuelle Belästigung
– Heimliche Verabreichung von Medikamenten und/ oder Suchtmitteln (z.B. Alkohol bei einem abstinen- ten Alkoholiker)
– Ungenießbarmachung oder Verunreinigung von Lebensmitteln
– Herbeiführen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Zugluft, Kälte, Hitze, Lautstärke, Vibration, Tabakqualm, Sprays, Stinkbomben)
– Ausnutzen von gesundheitlichen Handikaps und Krankheiten gegen Betroffene
– Betroffenen zum Suizid auffordem10. Versagen von Hilfe
– Ignorieren von Mobbingsituation (z.B. Wegschauen, Weggehen)
– Verharmlosen, Lächerlichmachen von Beschwerden
– Vorwürfe, Schuldzuweisungen gegenüber dem Betroffenen
– Dulden von Mobbingvorgängen
– Unterlassene Hilfeleistung