BEM = Betriebliches Eingliederungs-Management

Ein Instrument der gesundheitlichen Prävention – nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Anlass für ein BEM-Gespräch:

Ist eine Lehrkraft länger als sechs Wochen / 30 Arbeitstage innerhalb von 12 Monaten erkrankt, ist der Arbeitgeber zum Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Dies gilt sowohl für länger andauernde Arbeitsunfähigkeit als auch häufige Kurzerkrankungen.

Inhalt und Ziel des BEM-Gesprächs:

Ein Gespräch erfolgt grundsätzlich nur mit Zustimmung oder auf Wunsch der Lehrkraft.
Es geht im Gespräch darum, Maßnahmen zu entwickeln, um die Lehrkraft trotz Krankheit oder Behinderung dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz einzusetzen. Die aktuelle Dienstunfähigkeit soll überwunden und eine erneute verhindert werden.
Hilfsangebote können folgendes sein:

  • Stufenweise Wiedereingliederung (bei Beamt:innen bis zu einem halben Jahr mit vollen Bezügen)
  • Anpassungen bei Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung
  • Entlastung bei Klassenleitung, Klassenfahrten, Aufsichten und anderen besonderen schulischen Terminen
  • Technische Arbeitsplatzgestaltung
  • Berufsbegleitende Rehabilitationsmaßnahmen
  • Versetzung / Abordnung auf eigenen Wunsch
  • Fortbildung / Supervision / Beratung.

Rechtliche Grundlagen:

Die Rundverfügungen zum Thema Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vom 10.10.2006, veröffentlicht im amtlichen Schulblatt vom 05.11.2006, wurden 2009 aufgehoben und neu gefasst. Nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 84,2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess zu unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine längerfristige oder mehrere kurze Erkrankungen handelt. 

Verfahren bei einem BEM:

Die entsprechenden Kolleg:innen werden sowohl vom Arbeitgeber als auch von uns angeschrieben und über die Möglichkeiten informiert, die ein BEM bietet. Sie können das Angebot annehmen, ablehnen oder zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen.

Wiedereingliederung:

Oft wird ein BEM-Gespräch mit einer stufenweisen Eingliederung („Hamburger Modell“) verbunden. Diese kann nur im nahtlosen Anschluss an eine Krankschreibung erfolgen.

Ein BEM-Gespräch kann auch auf eigenen Wunsch aus der Krankheit heraus bei der Dienststelle beantragt werden. Dafür müssen sich die Beschäftigten mit ihrer Sachbearbeitung in Verbindung setzen. 

Beteiligte Personen:

Schulleitung (und/oder Bezirksregierung) und Beschäftigte/r; Personalrat und Schwerbehindertenvertretung werden formal informiert und ggf. auf Wunsch des Beschäftigten inhaltlich beteiligt. Je nach Einzelfall können darüber hinaus Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst (bei uns BAD-GmbH), Krankenkasse, Lehrerrat, Schulträger oder andere Fachkundige wie z. B. Integrationsfachdienst beteiligt werden. Der Teilnehmerkreis soll möglichst klein sein.

Ort des BEM-Gesprächs:

Das Gespräch wird üblicherweise an der Schule mit der Schulleiter:in geführt, kann auf Wunsch aber auch an der Bezirksregierung mit der zuständigen Jurist:in aus Dez. 47 stattfinden.
Zur Zeit werden in Köln wegen einer schlechten personellen Besetzungssituation keine BEM-Gespräche in der Bezirksregierung (Schulleitungen ausgenommen) angeboten. Wir haben die Bezirksregierung drauf hingewiesen, dass diese Praxis der Rundverfügung widerspricht.

Empfehlung des Personalrats:

Wir raten ein BEM-Gespräch nur dann abzulehnen, wenn das Ende der Krankheit abzusehen ist und der baldige Dienstantritt bevorsteht. Sollte dies wegen des Verlaufs der Krankheit nicht möglich sein, sollte man sich vor einer Ablehnung mit dem Pesonalrat in Verbindung setzen und dann auch die Sachbearbeitung einbeziehen, um eine Untersuchung durch die Amtsärzt:in bzw. die Arbeitsmediziener:in zu möglichst vermeiden. 

Wir empfehlen, ein Personalratsmitglied bzw die Schwerbehindertenvertretung oder eine Person des Vertrauens (Lehrerrat, Kollegium ) mit zum Gespräch zunehmen. Eine gute Vorbereitung mit genauen Vorstellungen, wie z.B. eine stufenweise Wiedereingliederung aussehen kann ist sinnvoll. Zur Vorbereitung kann die/ der Beschäftigte sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

1.    Können schulbetriebliche Gründe für die Erkrankung isoliert werden?

 2.    An welchen Stellen ist mein Arbeitsbereich mit Schwierigkeiten und Schwachstellen behaftet?

      (Organisation, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeiten mit Kolleg:innen und Vorgesetzten)

 3.    Welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten möchte ich unbedingt beibehalten?

 4.    Was müsste verändert werden, damit meine Arbeit für mich persönlich zufriedenstellender werden könnte?

 5.    Welche innerschulischen Erleichterungen könnten für mich behilflich sein, dass meine Gesundheit in Zukunft stabiler sein

       könnte? (z. B. Supervision, Lehrerfortbildung)

 6.    Kommt für mich evtl. auch ein Schulwechsel in Frage?

Über die Inhalte informiert der Gesprächsleitfaden der Bezirksregierung. Wir beraten und begleiten euch gerne zu BEM-Gesprächen.

Die Bezirksregierung hat die Schulleitungen aufgefordert, das Betriebliche Eingliederungsmanagement einmal pro Schuljahr in der Lehrerkonferenz vorzustellen und so dafür Sorge zu tragen, dass dieses wichtige Instrument der gesundheitlichen Prävention allen Lehrkräften Ihrer Schule bekannt gemacht bzw. in Erinnerung gerufen wird.

Unser BEM Flyer:

 

Link Zu den Informationen und Merkblättern für Angestellte und Beamte der Bezirksregierung Köln.