Digitales Klassenbuch

Bei der Einführung von Software (hier am Beispiel vom digitalen Klassenbuch) sind für den Lehrerrat folgende Punkte zu beachten:

1) Funktionsumfang der Software

                   - Was muss geregelt werden?

2) Einbindung der Lehrerkonferenz (Diskussion über die anzuschaffende Software)

3) Einbinden des Datenschutzbeauftragten

                   - Fragen, die sich an den Datenschutzbeauftragten ergeben.

4) Datenschutz-Folgenabschätzung

                   - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (wer, wo, was, zu welchem Zweck) nach Art.  30 DSGVO

                   - Auftragsdatenverarbeitung

5) Vereinbarung über die Software festlegen, die mindestens

                   - nur mit dienstlichen Endgeräten

                   - nur Verarbeitung zugelassener personenbezogener Daten (VO DV I + II)

                   - zwei Faktoren Anmeldung

                   - Rechte Rollen Konzept (wer darf was?)

                   - Mitbestimmung – Eine Verhaltens- und Leistungskontrolle (LPVG § 72) ist

                      auszuschließen

    beinhaltet.

6) Die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung von Software, die die Kommune bereitstellt  (SchRÄG 16).

7) Die Schulleitung sichert datenschutzkonformen Einsatz zu

                   – wie konkret?

                   - TOM (technisch organisatorische Maßnahmen)

8) Nutzungsrahmen: nur mit Datenschutz sicheren dienstlichen Endgeräten zu benutzen

9) Wer administriert die Software?

    Welche Einstellungen müssen vorgenommen werden (TOM)