Digitales Klassenbuch
Bei der Einführung von Software (hier am Beispiel vom digitalen Klassenbuch) sind für den Lehrerrat folgende Punkte zu beachten:
1) Funktionsumfang der Software
- Was muss geregelt werden?
2) Einbindung der Lehrerkonferenz (Diskussion über die anzuschaffende Software)
3) Einbinden des Datenschutzbeauftragten
- Fragen, die sich an den Datenschutzbeauftragten ergeben.
4) Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (wer, wo, was, zu welchem Zweck) nach Art. 30 DSGVO
- Auftragsdatenverarbeitung
5) Vereinbarung über die Software festlegen, die mindestens
- nur mit dienstlichen Endgeräten
- nur Verarbeitung zugelassener personenbezogener Daten (VO DV I + II)
- zwei Faktoren Anmeldung
- Rechte Rollen Konzept (wer darf was?)
- Mitbestimmung – Eine Verhaltens- und Leistungskontrolle (LPVG § 72) ist
auszuschließen
beinhaltet.
6) Die Schulkonferenz entscheidet über die Einführung von Software, die die Kommune bereitstellt (SchRÄG 16).
7) Die Schulleitung sichert datenschutzkonformen Einsatz zu
– wie konkret?
- TOM (technisch organisatorische Maßnahmen)
8) Nutzungsrahmen: nur mit Datenschutz sicheren dienstlichen Endgeräten zu benutzen
9) Wer administriert die Software?
Welche Einstellungen müssen vorgenommen werden (TOM)