Antragsfristen für Versetzungsanträge für das Jahr 2023
Bezirksintern oder Bezirksübergreifend:
Versetzungsanträge für das Versetzungsverfahren innerhalb von NRW zum 1.8.2023 müssen bis zum 30. November 2022 über das Portal „oliver.nrw“ gestellt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt online übermittelt werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung bei der Schulleitung eingeht. Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Anträge umgehend auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterzuleiten
Rückkehr aus Elternzeit/ Beurlaubung:
Personen, die vom 1.6.2023 bis 30. 11 2023 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag im Versetzungsverfahren zum 1. August 2023. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. November 2022.
Personen, die vom 1.12.2022 bis 31.5.2023 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren zum 1.2.2023. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. Juni 2022.
Wechsel in ein anderes Bundesland
Die Fristen für das Lehrer-Tausch-Verfahren (LTV) zwischen den Bundesländern lauten: Antragsschluss für das Verfahren zum 1.2.2023 war der 30.6.2022, für das Verfahren zum 1.8.2023 ist es der 10.01.2023.
Der Personalrat berät und unterstützt euch gerne bei eurem Versetzungsantrag. Ihr erreicht uns per E-Mail (
Stand: November 2022
Nach Ankündigung des Ministeriums vom Dezember 22 wird die Wohnortnähe auf einen Radius von 50 km definiert (bisher 35 km)!