Mitbestimmung Mehrarbeit gemäß § 72 Abs. 4 S.1 Nr. 2 LPVG

 

 

Sehr geehrte(r) (Name),

 

als Lehrerrat fordern wir Sie auf, uns gemäß § 72 Abs. 4 S.1 Nr. 2 LPVG bei Angelegenheiten der voraussehbaren Mehrarbeit im Sinne der Mitbestimmung zu beteiligen.

 

Mitbestimmungspflichtig ist ob, wann, für wen und in welchem Umfang vorhersehbare Mehrarbeit angeordnet werden soll. Die Zustimmung des Beschäftigten zur Mehrarbeit hebt die Mitbestimmung nicht auf. Ebenso unterliegt die allgemeine Regelung des Ausgleichs von Mehrarbeit der Mitbestimmung.

 

Wir weisen darauf hin, dass vorhersehbare Mehrarbeit z. B. dann besteht, wenn Personalunterdeckung, Stellenbesetzungssperren oder die Nichterfüllung des Unterrichtsbedarfs mit den planmäßig vorhandenen Lehrkräften vorliegt. Ebenso vorhersehbare Mehrarbeit fällt an, wenn längerfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, Freistellungen etc. gegeben sind. Unvorhersehbarkeit liegt nur dann vor, wenn plötzlich und nicht kalkulierbar zusätzlicher Arbeitskräftebedarf entsteht, der aus zwingenden dienstlichen Gründen abgedeckt werden muss. Nicht jeder Unterrichtsausfall stellt dabei einen zwingenden dienstlichen Grund dar.

 

Wir erwarten zukünftig Beschlussfassungen Ihrerseits fristgerecht zur Beteiligung vorgelegt zu bekommen. Wir weisen darauf hin, dass die Gründe für eine Entscheidung Ihrerseits benannt werden. Bei einer Nichtzustimmung unsererseits erfolgt eine Erörterung mit Ihnen innerhalb von zwei Wochen. Sollte auch dann keine Einigung erreicht werden, so erfolgt eine Weitergabe der Maßnahme an Bezirksregierung und Personalrat zur Entscheidung.

 

Wir bitten Sie uns bis zum (Datum / zwei Wochen als Frist) eine Stellungnahme Ihrerseits zum o.g. Vorgehen vorzulegen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

(Unterschrift)

(Name Lehrerratsvorsitzende/r)