Gemeinsames Lernen/Inklusion

Im Jahr 2009 trat in Deutschland das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Darin wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammengefasst und die Inklusion zu einem Menschenrecht erklärt. So lernen seitdem in einer inklusiven Schule Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Förderbedarf, von Anfang an gemeinsam. Dabei sollen alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung und Förderung erhalten, die sie benötigen. 

Im gemeinsamen Lernen sollen Unterricht und Erziehung aller Schüler:innen von Lehrkräften für Sonderpädagogische Förderung, Lehrkräfte anderer Lehrämter sowie Fachkräfte anderer Berufsgruppen (MPT) gemeinsam verantwortet werden. Für das gemeinsame Lernen wird den Schulen ein Mehrbedarf an Stellen zugewiesen.

In dem folgenden Plakat geben wir einen Überblick über die Aspekte, die in inklusiven Schulen für die Arbeit zu berücksichtigen sind. Darunter erfolgen die Links zu den jeweiligen Seiten des Ministeriums bzw. die Erlasse.

inklusion

Der Eckpunkteerlass vom Juni 2019 regelt die Zuweisung von Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/ressourcenerlass_gemeinsames_lernen_grund_und_primus-schulen.pdf

Seit Mai 2022 sind die Leitlinien zum Gemeinsamen Lernen veröffentlicht. Darin gibt es Informationen zum Inklusionskonzept, Fortbildungen, Förderpläne, Vertretungsunterricht und MPT bzw. Schulsozialarbeit:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/leitlinien_gemeinsames_lernen_220120.pdf

Auch gibt es in den Leitlinien eine Arbeitshilfe zur Aufgabenverteilung zwischen den Lehrkräften:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/210702_anlage2_verteilung_aufgaben.docx

VOBASOF: An Regelschulen gibt es die berufsbegleitende Möglichkeit, die Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung zu erlangen. Stellenausschreibungen sind auf der Internetseite https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote veröffentlicht. 

Informationen über diese Ausbildungsmaßnahme gibt folgende Seite des Ministeriums wieder:

 https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof

Mehrbedarf Inklusion / Umgewandelte Stellen

Die vom MSB vorgegebene Neuausrichtung Inklusion hat zu einer erhöhten Stellenzuweisung für die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen geführt. Da weiterhin Lehrkräfte für Sonderpädagogik fehlen, haben Schulen die Möglichkeit, Stellen in S I-Stellen, S II-Stellen oder Stellen für den Laufbahnwechsel umzuwandeln und sie mit Regelschulkräften zu besetzen. Diese Stellen sollen zu 100% der Inklusion zugutekommen. Dies muss von Schulleitungen entsprechend dokumentiert werden. 

 

Stand September 22

PR-Info 227 Inklusion