Gesundheitsschutz und Entlastungsstrukturen

Im Schuljahr 2024/25 stand die Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Mittelpunkt einer Personalversammlung.  Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Schulalltag Entlastungsstrukturen geschaffen werden.  Dabei sind die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und die Partizipation aller Beteiligten entscheidend.  Dies umfasst die Einbeziehung der Lehrkräfte bei der Unterrichtsverteilung und Stundenplanerstellung sowie die Schaffung effektiver Kommunikationsstrukturen innerhalb und außerhalb der Schule, insbesondere angesichts der zunehmenden Technisierung der Kommunikation (z. B. E-Mail, Teams, Social-Media usw.). 

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in Schule

 
Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und eine demokratische Schulkultur zu fördern. Laut Schulgesetz NRW tragen diese Gremien dazu bei, dass die Interessen und Anliegen der Schulmitglieder vertreten werden und ihre Mitwirkung in wichtigen Schulfragen gesichert ist. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Gremien gehört es, in Fragen der Schulentwicklung, Schulorganisation und pädagogischen Gestaltung mitzuwirken. Dazu zählen Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung, die Schulordnung oder die Planung schulischer Veranstaltungen. Mitbestimmungsgremien wie die Schulkonferenz, die Klassenpflegschaft oder die Schülervertretung (SV) schaffen Raum für Austausch und Zusammenarbeit und tragen so zur stetigen Verbesserung des Schullebens bei. Die Gremien, in denen Lehrkräfte in besonderem Maße Mitbestimmungsmöglichkeiten erhalten, werden im Folgenden dargestellt.

Gremien

Konferenzen

* Lernende oder Eltern können/sollen mit beratender Stimme teilnehmen.

 

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Personalrat für Gesamt-, Sekundar- 

und Primus-Schulen 

bei der Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-8 50667 Köln

 

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