Info
Antragsfristen für Versetzungsanträge Bezirksintern oder bezirksübergreifend, ein Verfahren pro Schuljahr:
Das Versetzungsverfahren findet einmal jährlich zum jeweils 1. August statt. Versetzungsanträge für das Versetzungsverfahren innerhalb von NRW zum 1. August eines jeden Jahres müssen bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres über das Portal „oliver.nrw“ gestellt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt online gestellt werden. Die Frist gilt dann als gewahrt, wenn auch der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung auf dem Dienstweg, d.h. über die Schulleitung, in der Dienststelle eingeht. Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Anträge umgehend weiterzuleiten.
Versetzungsbescheide werden digital versandt, dieser Versand erfolgt frühestens Anfang April. Negativ-Bescheide werden nicht erteilt.
Rückkehr aus Elternzeit/ Beurlaubung, zwei Verfahren pro Schuljahr:
Personen, die vom 1. Juni bis 30. November aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag auf Rückkehr im Versetzungsverfahren zum 1. August. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist dann am 30. November des Vorjahres (s.o.).
Personen, die vom 1.Dezember bis 31.Mai aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren zum 1. Februar. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. Juni des Vorjahres. Das Versetzungsverfahren zum 1. Februar eines jeden Jahres wird nur für Rückkehrer aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung durchgeführt.
Für Rückkehrende aus Elternzeit ist ein wohnortnaher Einsatz anzustreben. Nach Ankündigung des Ministeriums vom Dezember 2022 wird „Wohnortnähe“ nun als „in einem Radius von 50 km“ definiert, bisher waren es 35 km.(siehe https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung).
Wir setzen uns in den Gesprächen mit der DST auf jeden Fall für eine wohnortsnahe Versetzung im alten Sinn ein, aber der Erlass wird umgesetzt.
Der Personalrat empfiehlt, das Angebot für ein sog. „Rückkehrendengespräch“ mit der Dienststelle wahrzunehmen. Es dient dazu, über die Möglichkeit der Beschäftigung nach der Rückkehr zu informieren Zuständig ist die Personalsachbearbeitung.Im Antrag auf Rückkehr können Ortswünsche und Schulformwünsche angegeben werden. Die Reihenfolge wird als Ranking verstanden. Dabei hat der Schulformwunsch Vorrang vor dem Ortswunsch.
Bezirksintern oder Bezirksübergreifend:
Versetzungsanträge für das Versetzungsverfahren innerhalb von NRW zum 1.8. müssen bis zum 30. November des Vorjahres über das Portal „oliver.nrw“ gestellt werden.
Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt online übermittelt werden. Die Frist gilt als gewahrt, wenn der ausgedruckte Antrag innerhalb von 7 Tagen nach Online-Antragstellung bei der Schulleitung eingeht. Die Schulleitungen sind verpflichtet, die Anträge umgehend auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterzuleiten
Rückkehr aus Elternzeit/ Beurlaubung:
Personen, die vom 1.6. bis 30. 11 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag im Versetzungsverfahren zum 1. August. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. November des Vorjahres.
Personen, die z. B. vom 1.12.2022 bis 31.5.2023 aus der Elternzeit oder einer Beurlaubung zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren zum 1.2.2023. In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30. Juni 2022.
Wechsel in ein anderes Bundesland
Die Fristen für das Lehrer-Tausch-Verfahren (LTV) zwischen den Bundesländern lauten: Antragsschluss für das Verfahren zum 1.2. war der 30.6. des Vorjahres, für das Verfahren zum 1.8. ist es der 10.01.
Der Personalrat berät und unterstützt euch gerne bei eurem Versetzungsantrag. Ihr erreicht uns per E-Mail (
Kontaktdaten für den Personalrat Gesamt-, Sekundarschulen und PRIMUS-Schule
Bezirksintern: Ulla Hippe
Bezirksübergreifend und Ländertausch: Vicky Ishag
Stand: August 26